Die Abmeldung bei der Wohngemeinde für Weltreisende in der Schweiz

Was heisst abmelden?

Die Abmeldung bei der Wohngemeinde führt bei Weltreisenden oft zu Diskussionen. Soll oder muss man sich abmelden? Gibt es Vor- und/oder Nachteile? Was bedeutet die Abmeldung rechtlich?

lewissen schreibe, sind veraltete, unvollständige oder falsche Informationen möglich.

Je nach Wohngemeinde muss man sich bei einem Auslandaufenthalt ab einer bestimmten Dauer bei der Gemeinde abmelden. Diese Dauer und scheinbar auch die Handhabung der Abmeldung kann wegen des föderalistischen Systems in der Schweiz von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Am Besten fragt ihr also direkt bei der Wohngemeinde an, ob ihr euch bei einer geplanten Reise abmelden müsst. Auf freiwilliger Basis dürft ihr euch immer abmelden.

Laut dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch bleibt der rechtliche Wohnsitz so lange bestehen, bis an einem anderen Ort (im In- oder Ausland) ein Wohnsitz genommen wird (ZGB Art. 24). Wenn ihr euch also bei der Wohngemeinde abmeldet, ohne dass ihr euch bei einer anderen Gemeinde wieder anmeldet, so behaltet ihr den rechtlichen Wohnsitz in der (ehemaligen) Wohngemeinde. Bei Weltreisen ist genau dies der Fall, weil man sich meistens nicht an einem anderen Ort anmeldet.

In unserem Fall haben wir eigentlich einfach den Behörden Tschüss gesagt, aber behalten unseren Schweizer Wohnsitz.

Wieso meldet man sich ab?

Eine Abmeldung kann mehrere Gründe haben. Ein Grund für uns ist, dass die Steuerpflicht bei einer Abmeldung per Wegzug ins Ausland endet. Dies hat zur Folge, dass wir während unserer Abwesenheit weder eine Steuererklärung ausfüllen und rechtzeitig einreichen noch eine Steuerrechnung begleichen müssen.

Auch beim zweiten Grund, der aus unserer Sicht für eine Abmeldung spricht, geht es um finanzielle Ersparnis. Wenn man sich abgemeldet hat, kann man sich (manchmal und hoffentlich) fristlos aus dem Krankenkassen-Vertrag lösen und alle Grund- und Zusatzversicherungen kündigen. Mehr dazu weiter unten. Auch andere Verträge (Mobiltelefon, TV, Internet, sonstige Abos usw.) können dann fristlos gekündigt werden.

Ein dritter Grund ist bei uns nicht mehr relevant: mit der Abmeldung wird für die Zeit im Ausland die Dienstpflicht ausgesetzt und man kriegt während dieser Zeit kein Aufgebot zum Militär-/Zivildienst oder Zivilschutz.

Das ist ja alles schön und gut, aber wie melde ich mich jetzt konkret bei der Wohngemeinde ab? Klären wir zuerst diese Frage. Ich werde dann weiter unten auf die genannten Vorteile und auch auf Nachteile eingehen.

Wie funktioniert die Abmeldung bei der Wohngemeinde bei Wegzug ins Ausland?

Bei unserer Wohngemeinde war die Abmeldung sehr unkompliziert und zügig gemacht. Ich rate euch, dass ihr euch einfach mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzt und nachfragt, was sie für eine Abmeldung benötigen. Dann könnt ihr sicher sein, dass ihr alles vorbereiten könnt und die Abmeldung reibungslos durchgeführt werden kann. Das haben wir auch getan und wurden unbürokratisch und verständlich darüber informiert. Unsere Gemeindeverwaltung hat uns mitgeteilt, dass wir uns rund einen Monat vor Abreise melden sollen.

Für die Abmeldung müssen alle hängigen Steuern bezahlt sein. Für das laufende Jahr muss eine unterjährige Steuererklärung bis zum Abmeldedatum ausgefüllt und eingereicht werden. Mehr zu den Steuern gibt es weiter unten.

Ist die Steuerangelegenheit erledigt, kann man mit dem Schriftenempfangsschein zur Gemeindeverwaltung gehen. Dort musste jede/r ein A5-seitiges Formular ausfüllen. Neben anderen Angaben braucht die Gemeindeverwaltung eine Zustelladresse, wenn man keine neue Wohnanschrift hat. Dafür kommen zum Beispiel Familie oder Freunde in Frage. Wir haben dies vorgängig mit meinen Eltern besprochen und konnten ihre Adresse als unsere Zustelladresse angeben. Das schönste am Formular war eigentlich der Punkt «Wegzug nach: », den wir mit «Ausland» ausfüllen konnten. Als Wegzugdatum gilt der Tag der Ausreise, in unserem Fall der Flug nach Kanada. Das Formular geben wir unterschrieben zurück und bekommen dafür den Heimatschein, der normalerweise bei der Wohngemeinde hinterlegt ist. Den können wir bei einer nächsten Anmeldung irgendwo wieder abgeben.

Das war es auch schon, wir sind abgemeldet!

Denkt daran, dass ihr euch eine Bestätigung der Abmeldung ausstellen lasst. Mit dieser habt ihr die Möglichkeit, Verträge fristlos per Tag der Abmeldung zu kündigen! Unsere Gemeindeverwaltung hat uns die als PDF per Email geschickt.

Vorteil 1: die Steuerpflicht endet per Wegzug ins Ausland

Wie bereits oben erwähnt, endet bei einer Abmeldung die Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland. Ab dann muss man keine Steuererklärungen mehr fristgerecht einreichen und keine Steuern mehr bezahlen.

Es muss allerdings eine letzte Steuererklärung für den Zeitraum von Anfang Jahr bis zum Tag des Wegzugs ausgefüllt und eingereicht werden, was man eine unterjährige Steuerpflicht nennt. Aufgrund dieser wird dann die Steuerrechnung für das Jahr des Wegzugs gestellt, welche vor der Abmeldung zu begleichen ist.

Die Gemeinde lässt dich nicht gehen, wenn noch Steuerbeträge offen sind!

Vielleicht hat man, wie wir, die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Abmeldung, und damit das Ende der Steuerpflicht, zu wählen. Wir haben uns bewusst erst nach dem ersten Teil unserer Reise abgemeldet, weil wir nach der Marokko-Reise für ein paar Tage zurück in die Schweiz gekommen sind. Du fragst dich sicherlich, weshalb wir uns im April 2019 und nicht im Oktober 2018 abgemeldet haben?

Mit der Abmeldung nach der Marokko-Reise ist unsere Steuerrechnung sehr viel geringer ausgefallen und wir konnten bares Geld sparen! Fairerweise muss man sagen, dass die Einsparung der Steuern den Ausgaben der weiterlaufenden Kosten, z.B. der Schweizer Krankenversicherung usw. gegenübergestellt werden muss. Erst so lässt sich sagen, ob man mit einer späteren Abmeldung effektiv Geld spart. Doch mehr dazu, weshalb eine unterjährige Steuerpflicht in diesem Fall meistens zu einer höheren Steuerrechnung führt, könnt ihr in diesem Bericht nachlesen.

Da unsere Abmeldung mit dem Ablauf der Einreichefrist der Steuererklärung 2018 zusammengefallen ist, haben wir die «normale» Steuererklärung für das Jahr 2018 und die Steuererklärung für die gut vier Monate im Jahr 2019 direkt gemeinsam eingereicht. In der Software für die Steuererklärung des Kantons Luzern konnte man «Ende Steuerpflicht 2019» wählen und so die Steuererklärung für das angebrochene 2019 ausfüllen.

Denkt dran, dass die Steuererklärungen noch abgerechnet werden müssen und ihr diese begleichen müsst, bevor ihr euch abmelden könnt. Deshalb die Steuererklärung(en) lieber frühzeitig einreichen!

Vorteil 2: wenn man abgemeldet ist, kann man die Krankenversicherung kündigen

Wir haben zumindest von vielen Reisenden gehört, dass die Kündigung klappt. Denn rechtlich gesehen muss die Krankenkasse eine solche nicht akzeptieren, weil für Personen mit Schweizer Wohnsitz das Krankenversicherungs-Obligatorium gelten. Das heisst man muss sich bei einer Schweizer Krankenkasse grundversichern, Zusatzversicherungen können auf freiwilliger Basis abschliessbar sein. Hat man keinen Schweizer Wohnsitz mehr, entfällt dieses Obligatorium und man kann die Versicherung per Wegzugsdatum fristlos kündigen.

Weiter oben habe ich die Problematik mit dem Wegzug ins Ausland ohne erneute Wohnsitznahme ja bereits erklärt. Diese kommt genau hier zum Tragen. Krankenkassen müssen dich nicht aus dem Grundversicherungs-Vertrag entlassen, denn rechtlich gesehen hast du auch nach der Abmeldung noch den Schweizer Wohnsitz bis zur neuen Wohnsitznahme. So schreibt das auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Erklärung auf ihrer Webseite.

Ich habe deshalb vorgängig bei unseren Krankenkassen nachgefragt, ob eine Abmeldung möglich ist, was bejaht wurde.

Die fristlose Kündigung der Krankenversicherung nach der Abmeldung war dann auch tatsächlich kein Problem. Eine kurze Email mit der Abmeldebestätigung der Gemeinde im Anhang reichte für die Kündigung. Diese wurde bestätigt und die zu viel bezahlten Prämien wurden uns ohne weitere Fragen rückvergütet.

Damit können wir auch hier bares Geld sparen, obwohl wir natürlich nicht ohne eine passende Kranken- und Unfallversicherung unterwegs sind! Mehr zur Wahl unserer neuen Ausland-Krankenversicherung (und weshalb diese für unser Vorhaben viel besser geeignet ist) schreiben wir euch in einem anderen Beitrag nieder.

Nachteile: neben der eigentlichen Abmeldung muss noch an weiteres gedacht werden (AHV, Pensionskasse, Unfallversicherung)!

Fragen zur Altersvorsorge unterwegs werden uns oft gestellt. Fakt ist, dass AHV- und Pensionskassen-Beiträge nicht bezahlt werden, weder von dir noch von deinem Arbeitgeber, wenn du nicht mehr angestellt bist. Logisch, oder? Dazu kommt, dass du mit deiner Anstellung auch die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber verlierst.

Schaue, dass du während der Reise keine Beitragslücken in der AHV bekommst!

Aus unserer Sicht ist die Hauptproblematik bei einer Langzeitreise in Hinsicht auf die Altersvorsorge fehlende Beitragsjahre respektive Beitragslücken in der AHV. Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist ab dem 1. Januar nach dem 17. (Arbeitsnehmende) resp. 20. Geburtstag (Nichterwerbstätige) bis zur Pension AHV-beitragspflichtig. Wird dieser Beitragspflicht in einem Jahr nicht Folge geleistet, so nennt man dies eine Beitragslücke. Pro fehlendem Beitragsjahr fällt die Altersrente nach der Pension um mindestens 1/44 = 2.27%. Wer ein jährliches Einkommen von mindestens 4’702 CHF hat, bezahlt den Mindestbeitrag automatisch durch die AHV-Abzüge. Die Beitragspflicht für das Jahr ist so erledigt. Hat man kein oder ein geringeres Jahreseinkommen, muss man sich selber darum kümmern.

Man kann verhindern, dass während der Reise keine Beitragslücken entstehen, indem man sich bei der zuständigen AHV-Zweigstelle mit einem Formular als Nichterwerbstätig anmeldet und den Mindestbeitrag von knapp 500 CHF pro Jahr bezahlt.

Wir haben das gemacht und zahlen jetzt quartalsweise den AHV-Mindestbeitrag ein, um trotz fehlendem Einkommen keine Beitragslücken zu bekommen.

Übrigens: AHV-Beiträge können auf höchstens fünf Jahre rückwirkend getätigt werden. Wenn die Reise also nicht länger als fünf Jahre ist, können alle Mindestbeiträge bei der Rückkehr bezahlt werden und es entstehen keine Beitragslücken.

Kümmere dich um dein Pensionskassenguthaben!

Das Kapital bei den Pensionskassen haben wir auf ein Freizügigkeitskonto unserer Bank überweisen lassen. Ich habe nach der Kündigung meines Arbeitsverhältnisses die entsprechenden Formulare dafür von meiner ehemaligen Pensionskasse zugeschickt bekommen. Sonst muss man da halt kurz nachfragen. Das Vorgehen ist sehr einfach: bei der Bank muss ein Freizügigkeitskonto eröffnet werden, das dann im unterschriebenen Auszahlungsauftrag an die Pensionskasse vermerkt sein muss.

Alternativ zu einem Freizügigkeitskonto bei einer Bank kann auch eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung gewählt werden. Diese Möglichkeit habe ich nicht weiterverfolgt und weiss deshalb auch nichts darüber.

Denke auch an die Unfallversicherung und evtl. nötige Vollmachten.

Weiter ist es wichtig, daran zu denken, dass mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch die Unfallversicherung wegfällt. Überlege dir, wie du das löst!

Auch die Korrespondenz mit deiner Bank muss zum Beispiel mit Vollmachten geklärt sein.

Fazit: Für uns überwiegen die Vorteile einer Abmeldung klar!

Als Nachteil einer Abmeldung wird häufig der administrative Aufwand genannt. Für uns war dieser sehr gering, weshalb wir dieses Argument nicht als negativ werten.

Für uns überwiegen die Vorteile, vor allem in finanzieller Hinsicht, klar gegenüber den Nachteilen. Da wir auf möglichst tiefe monatliche Fixkosten angewiesen sind, konnten wir so viele Versicherungen kündigen und diese ganz weglassen, besser passende oder günstigere zu wählen.

Unsere teuerste Versicherung war immer die Krankenversicherung, die wir jetzt durch eine passende Auslandkrankenversicherung ersetzen können, die nur ein Bruchteil der Schweizer Grundversicherung kostet!

Eine Abmeldung vom Wohnort lohnt sich also wirklich für eine Langzeitreise!

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Egli Anne
Egli Anne
19. Dezember 2023 3:45

Also gemäss allen Auskünften von offizieller Seite, ist es unmöglich sich von KK abzumelden, solange nicht ein neuer Wohnsitz gemeldet ist. Wir sind die KK Sklaven der Welt.

Ste
Ste
7. Dezember 2023 2:20

Danke füe den Beitrag. Wisst ihr, wenn ich mich Abmelde aber die Wohnung behalten möchte. Geht das? Oder wird mir die Verwaltung künden?
Vielen Dank
Liebe Grüsse
Ste

Ernst Zwicky
10. Juli 2023 16:25

Schöne Bericht, vielen Dank. Wir sind neu pensioniert und wollen wieder weg. Es geistern Infos herum, dass Pensionäre mit Abmeldung ohne neuen Wohnsitz Probleme haben. Sie würden dann wegen AHV Einnahmen nicht von CH-Steuerpflicht befreit. Fall da Jemand mehr weiss…

Schreiben tue ich, weil man noch etwas Geld sparen kann. Nämlich bei der Eröffnung von Freizügigkeits -Konto:
– günstigsten Kanton wählen, war 2014 zB Schwyz, habe ich bei Liberty eröffnet. Wenn abgemeldet, wird bei Bezug der Steuerfuss vom Kanton der Bank genommen.
– Den Betrag splitten! Man muss bei Bezug das ganze Freizüg. Kto beziehen. Darum splitten und möglichst viele Freizüg. Kto eröffnen, um kleinere Beträge zu beziehen und zu versteuern.
– Geld daraus erst nach Abmeldung beziehen. Ist ja immer noch unversteuert. Von CH abgemeldet hat den tiefsten Steuerfuss. Haus Kauf, selbständig werden oä. höhere Steuerabgaben

War in unseren Seychellen Jahren 2014-18 jedenfalls so 🙂

Jeannette
Jeannette
29. November 2020 11:59

Hallo ihr zwei
Vielen Dank für euren hilfreichen und wertwollen Beitrag.
Wie war denn dass mit der Eidg. Steuerverwaltung? Ihr hattet ja bei der Abmeldung auf der Gemeinde nur angegebn Wegzug ins Ausland und keinen neuen Wohnsitz bekannt gegeben, richtig? Ich habe gelesen, dass auch die Eidg.STV eine neue Wohnsitzbestätigung verlangt, um in der CH von der Steuerpflicht befreit zu sein.
Wie sind da eure Erfahrungen?

Liebe Grüsse
Jeannette

Sabine
Sabine
11. August 2020 9:40

Hallo ihr 2, danke für den tollen Beitrag! Ich kann leider den Teil mit der Krankenversicherung nicht finden, wo ihr euch versichert hab während ihr weg wart? Könntet ihr mir kurz sagen, wo ich das finde? LG Sabine

Snoopy30
Snoopy30
6. Juni 2020 15:40

Hi. Danke für den tollen Post. Wie sieht es aus wenn man zB. in 10-15 Jahren genug angespartes hat und dann das restliche Leben ohne festen Wohnsitz nur noch Reisen möchte? Da man sich zu Beginn der Weltreise vom Wohnsitz in der CH abgemeldet hatte, bedeutet das theoretisch, dass ab dem Zeitpunkt keine Steuern mehr zu zahlen sind?

Fabio
Fabio
9. Juni 2022 8:27
Antwort auf  Snoopy30

Hoi, also wenn du offiziell ohne Wohnsitz bist, zahlst du auch keine Steuern mehr.

Das Geld muss man aber nicht in einer schweizer Bank haben, denn ohne eine Adresse wird es kompliziert bis unmöglich.

In Deutschland ist es möglich einen Bankkonto zu eröffnen und zu behalten ohne eine Adresse in DE zu haben.

Liebe Grüsse

Jubel
Jubel
11. Februar 2020 15:14

Aufgepasst für Menschen über 60 gelten andere Regeln, genauso für Menschen die eine IV beziehen und da gelten je nach Höhe noch mal andere Regeln, auch ob man in einem EU oder EFTA Land ist.
Was ihr hier schreibt ist für euer Alter OK bedarf aber für die zunehmend grösste Gruppe der Langzeitreisenden doch noch ein paar andere Dinge die abgeklärt werden sollen. Nur ein Beispiel: Krankenkasse bleibt in der Schweiz für über 60 Jährige. Hier finden sich etliche Hinweise https://www.aso.ch/de/beratung/leben-im-ausland/sozialversicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-in-euefta
Bei IV Rente gilt wenn dies unter 50% ist wird sie gestrichen wenn man nicht in der Schweiz oder einem EU EFTA Land Wohnsitz hat. Auch wenn man abgemeldet ist fallen übrigens Steuern an in der Wohnsitzgemeinde, dies ist die letze Gemeinde in der man angemeldet war bevor man sich irgendwo anders anmeldet. Sorry aber ein wenig gar blauäugig dargestellt, auch wenn ihr auf sehr wichtiges für junge Menschen hinweist zum Beispiel das geschaut wird das keine AHV – Lücke entsteht.

daniel flükiger
daniel flükiger
14. Januar 2020 21:16

Guten abend. Wir möchten im august auf weltreise. Unsere gemeinde sagt wenn wir mer als sechs monate auf reisen gehen, müssen wir uns abmelden. Jetzt ist es so, das wenn wir und abmeld uns auch di bank gekündigt wird und auch eine reiseversicherung und eine krankenkasse zu finden nicht leicht ist

Valerie
Valerie
4. Dezember 2019 19:49

Hey cooler Beitrag. Darf ich fragen bei welcher Krankenkasse ihr wart? Man hört ja immer wieder dass einige die Kündigung nicht akzeptieren

Nightshade
Nightshade
17. November 2019 10:40

Hoi zäme

Toller Artikel! Eine Frage: Wie habt ihr das mit euren Bankkonten gemacht? Ich lese aktuell ständig, dass man diese nicht behalten kann wenn man den Wohnsitz in der Schweiz aufgibt, bzw. wenn doch dass dann horrende Gebühren anfallen. Was sind da eure Erfahrungen?

daniel flükiger
daniel flükiger
14. Januar 2020 21:19
Antwort auf  the roadhitters...

Ihr wisst wenn die bank das rausfinden wird. Das, die bank euer konto einfach sperren kann